WICHTIGE NEUERUNG BEIM PATIENTENSCHUTZ
Verwendung von Strahlenschutzmitteln für Patienten nicht mehr erforderlich!

 

GELTUNGSBEREICH

Radiologische Verfahren (Aufnahmen, Durchleuchtungen und Computertomografie) mit Ausnahme von Dentalröntgen1

 

 

Unter dem nachfolgenden Link können Sie die folgenden Dokumente zu diesem Thema zur Verwendung in Ihrem Haus herunterladen:

 

 

Strahlen­schutzmittel
Anwender­empfehlung

 

 

Strahlen­schutzmittel
Patienten­information

 

 

Strahlen­schutzmittel
Aushang

 

Viele Jahre lang war es üblich zum Schutz der PatientInnen bei Röntgenuntersuchungen Strahlenschutzmittel, wie Bleischürzen, Gonadenabdeckungen und ähnliches zu verwenden.

In der jüngeren Vergangenheit verdichteten sich jedoch die wissenschaftlichen Erkenntnisse dahingehend, dass die Verwendung von patientInnennahen Strahlenschutzmitteln im Vergleich zu anderen Maßnahmen nur äußerst geringe Wirkung für den Strahlenschutz der PatientInnen zeigt.

Auch die geringe Treffsicherheit von Strahlenschutzmitteln aufgrund anatomischer Variation zwischen PatientInnen wurde immer wieder hervorgehoben. Letztlich ist auch dem technischen Fortschritt zu verdanken, dass sich die Strahlendosen bei allen radiologischen Verfahren signifikant reduziert haben.

Aus den genannten Gründen wurde es für sinnvoll erachtet eine Änderung der Empfehlungen zur Verwendung von Patientenschutzmitteln vorzunehmen. Eine Arbeitsgruppe der ÖGMP hat daher gemeinsam mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem VMSÖ, dem RT-Verband und der BURA neue Empfehlungen zur Verwendung von Strahlenschutzmitteln in der Radiologie ausgearbeitet.

 

 

 

 

 

Strahlenschutzmittel sind bei Zahnröntgenuntersuchungen rechtlich anders geregelt und werden im Rahmen dieser Empfehlung nicht behandelt.